Jeder der Musik macht und eigene Werke kreiert ist vor dem Gesetz Urheber dieser Werke. Häufig kommt es besonders bei musikalischen Werken zum Missbrauch der Urheberrechte. Deshalb sollte jeder, der eigene Werke komponiert, eine gute Rechtsschutzversicherung haben. Ein Rechtsschutzversicherung Vergleich kann hier sehr hilfreich sein. Es spielt dabei eine wesentliche Rolle, ob es sich um eine private Rechtsschutzversicherung handelt oder ob der Künstler beruflich Musikwerke komponiert und für berufliche Zwecke einen Rechtsschutzversicherung Vergleich macht.
Wer ein Werk komponiert ist nach deutschem Recht Urheber dieses Werkes, auch noch nach seinem Tod. Die Urheberrechte können in Deutschland nicht übertragen werden. Der Urheber kann lediglich Firmen oder Privatpersonen die Nutzungs- und Verwertungsrechte an dem Werk überlassen. Solche Rechte werden häufig von Musikern an Plattenfirmen und Gesellschaften, die die Werke vermarkten und verkaufen, vergeben. Dafür wird zwischen dem Urheber des Werkes und der vermarktenden Gesellschaft ein Vertrag geschlossen. Wer sich hier nicht ausreichend auskennt, sollte solche Verträge von einem Anwalt prüfen lassen. Nicht selten werden die Künstler von schwarzen Schafen unter den Plattenfirmen übers Ohr gehauen und erhalten viel zu wenig Gewinnanteile pro verkauften Song. Spätestens dann sollte der Künstler über eine gute Rechtsschutzversicherung verfügen, die für die hohen Anwalts- und ggf. Gerichtskosten aufkommt.
Es gibt unter den Rechtsschutzversicherungen zahlreiche Angebote für Künstler und solche, die es werden wollen. Wichtig ist der gründliche Rechtsschutzversicherung Vergleich, denn die Tarife der Versicherer unterscheiden sich oft drastisch.