Die private Haftpflichtversicherung gehört zu den grundlegendsten privaten Versicherungen in Deutschland. Fast jeder Bürger kommt einmal in eine Situation, in der er die private Haftpflichtversicherung braucht. Das deutsche Gesetz legt im BGB fest, dass jeder, der einem Dritten einen Schaden zufügt, dafür haftbar gemacht werden kann und finanziellen Schadenersatz leisten muss.
Dabei haften Eltern von über siebenjährigen Kindern auch für die Schäden, die ihre Kinder verursachen.
Diese Schäden können sehr unterschiedlich sein. Schnell ist man unachtsam und schupst bei einem Besuch bei den Nachbarn versehentlich die teure Vase von der Kommode. Solche materiellen Schäden sind je nach Objekt mehr oder weniger teuer. Die private Haftpflichtversicherung übernimmt solche materiellen Schäden, aber auch Personenschäden. Besonders Unfälle, bei denen anderen Personen ein körperlicher Schaden zugefügt wurde, können für den Unfallverursacher sehr teuer werden. Wer in solch einem Fall keine private Haftpflichtversicherung hat und die Kosten für die ärztliche Behandlung, die Krankenhauskosten, die Reha-Kosten und eventuell Schmerzensgeld und Zahlungen für den Verdienstausfall des Opfers leisten muss, hat oft gar keine Chance diese Kosten selbst zu finanzieren. Solch einem Personenschaden muss nicht immer ein schwerer Unfall zugrunde liegen, es gibt zahlreiche Fälle bei denen Schadenersatz wegen zu lauter Musik gefordert wurde. Grundlegend für die Übernahme der Kosten durch die private Haftpflichtversicherung ist, dass kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.